Urnenabstimmung vom 19. April 2020

Aufgrund der ausserordentlichen Lage in Zusammenhang mit dem Corona-Virus und mit dem Ziel, die Bevölkerung und die Mitarbeiter des Stimmbüros zu schützen, ist für den Urnengang vom 19. April 2020 ausnahmsweise keine persönliche Stimmabgabe möglich.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe brieflich vorzunehmen. Die bereits zugestellten Stimmrechtsausweise bleiben für die briefliche Stimmabgabe selbstverständlich gültig.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Kaltbrunn, 6. April 2020                    Der Kirchenverwaltungsrat