Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung vom 2. April 2020. Da uns Ihre Gesundheit sowie diejenige der Mitarbeitenden, Helfer und Gäste sehr am Herzen liegt, hat der Kirchenverwaltungsrat entschieden, folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
- Jahresrechnung und Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2019
- Budget und Steuerplan für das Jahr 2020
Die Urnenabstimmung erfolgt am 19. April 2020. Die neuen
Stimmzettel liegen den Abstimmungsunterlagen bei. Auf einen nochmaligen Versand
des Jahresberichtes hat der Kirchenverwaltungsrat verzichtet.
Falls Sie den Jahresbericht nicht mehr greifbar haben, können Sie diesen beim Sekretariat, Dorfstrasse 21, bestellen.
Den bereits zugestellten Stimmausweis für die Bürgerversammlung vom 2. April 2020 können Sie vernichten. Für die Abstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung ist der Stimmausweis für die Urnenabstimmung vom 19. April 2020 massgebend.
Wir danken Ihnen für das Verständnis in dieser besonderen Situation.
Kaltbrunn, 14. März 2020 Der Kirchenverwaltungsrat