Allerheiligen 2020

Gemäss den neuen Weisungen des Bundesrates und des Bistums St. Gallen ist die Obergrenze für Gottesdienstbesucher*innen auf 50 Personen festgelegt. Aus diesem Grund kann die gemeinschaftliche Totengedenkfeier nicht stattfinden.

Wir laden Sie jedoch ein, beim persönlichen Besuch auf dem Friedhof oder im privaten Kreis der Verstorbenen zu gedenken.

Sie finden dazu in der Kirche Gebete und Texte sowie eine Kerze, die Sie gerne im Andenken an der Osterkerze entzünden und aufs Grab stellen oder mit nach Hause nehmen dürfen.

Wir wünschen Ihnen bereits jetzt einen besinnlichen Tag in der Erinnerung an geliebte Menschen. Sie bleiben für immer in unseren Herzen.