Katholische Kirchgemeinde Kaltbrunn
Abstimmungsergebnis der Urnenabstimmung vom 19. April 2020
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und des Berichts der Geschäftsprüfungskommission
Anzahl Ja-Stimmen 363
Anzahl Nein-Stimmen 5
Anzahl Leere 3
Resultat:
Die Jahresrechnung 2019 und der Bericht der Geschäftsprüfungskommission
sind genehmigt Ja
b) Genehmigung des Budgets und des Steuerfusses 2020
Anzahl Ja-Stimmen 355
Anzahl Nein-Stimmen 13
Anzahl Leere 3
Resultat:
Das Budget und der Steuerfuss 2020
sind genehmigt Ja
Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen)
Stimmberechtigte können beim Administrationsrat, Klosterhof 6a, 9000 St.Gallen, Beschwerde führen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Beschwerde muss innert vierzehn Tage seit Bekanntwerden des Beschwerdegrunds, spätestens innert vierzehn Tagen seit der Abstimmung, eingeschrieben eingereicht werden. Die Beschwerde enthält einen Antrag, eine kurze Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung. Sie ist zu unterzeichnen.
Beschwerdegründe sind Unregelmässigkeiten, die bei der Vorbereitung oder Durchführung der Abstimmung vorgekommen sind (z.B. Rechtswidrigkeit, Verfahrensmängel).