Der Kirchenverwaltungsrat hat aufgrund der epidemiologischen Lage und zum Schutz der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgendes entschieden:
a) Absage der Bürgerversammlung vom 7. April 2022
b) Ansetzung einer Urnenabstimmung für Sonntag, 10. April 2022 zu folgenden Geschäften:
- Jahresrechnung und Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2021
- Budget und Steuerplan für das Jahr 2022
- Ersatzwahlen Präsident und ein Kirchenverwaltungsratsmitglied
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten die Abstimmungsunterlagen inkl. Jahresrechnung 2021 und Budget 2022 rechtzeitig zugestellt.
Kaltbrunn, Januar 2022
Der Kirchenverwaltungsrat